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Sachverständigengutachten / Arzneimittel - Gutachten / Expert Report / PSUR

Mit unserer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung prüft unser Team Ihre Unterlagen, führt die notwendigen Literaturrecherchen durch und erstellt in kurzer Zeit für Ihren bibliographischen Zulassungsantrag im CTD-Format wissenschaftlich fundierte pharmakologisch-toxikologische und klinische Sachverständigengutachten.

Wir erstellen für Sie pharmakologisch-toxikologische und klinische Sachverständigengutachten nach § 24 Abs. 1 Nr. 2, 3 AMG, entsprechend CTD-Modulen 2.4, 2.5 etc.

Folgende Dienstleistungen können Sie einzeln abrufen:
  • Erarbeiten von pharmakologisch-toxikologischen Sachverständigengutachten zu Arzneimitteln gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 AMG im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren im CTD-Format.
  • Verfassen von klinischen Sachverständigengutachten nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 AMG im Rahmen von nationalen Zulassungsverfahren. im CTD-Format.
  • Erstellen von Expert Reports im Rahmen von EU-weiten Zulassungsverfahren nach den Vorgaben der "Notice to Applicants" im CTD-Format.
  • Aktualisieren von Pharm.-tox. und klin. Sachverständigengutachten - auch zu Phytopharmaka - im Rahmen von Nachzulassungsverfahren einschließlich
    •   Recherchieren der Literatur zu Pharmakologie, Toxikologie und Klinik
    •   Beschaffen der relevanten Originalpublikationen
    •   Anfertigen der Dokumentation
  • Periodic Safety Update Report (PSUR)
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