Sie wollen den Markt bearbeiten; Ihre verschreibungspflichtigen Standardsubstanzen und/oder OTC-Präparate führen Sie mit intelligenten Marketingstrategien zum Erfolg.
Sie wollen jedoch keinen Stab aus Vollzeitmitarbeitern für die Aufgaben zur Pharmakovigilanz aufbauen, da Sie diese mit diesen Aufgaben nicht auslasten können. Wir bieten Ihnen die notwendigen Dienstleistungen, damit Sie den Gesetzen und Verordnungen Genüge tun.
Gebrauchs- und Fachinformationen erstellen wir für Sie; Ihre Werbematerialien prüfen wir auf sachliche Richtigkeit und passen diese Unterlagen neuen Erfordernissen an.
Jedes pharmazeutische Unternehmen ist nach europäischem und nationalem Recht verpflichtet eine für die Sicherheit des Arzneimittels verantwortliche Person zu benennen, den sog. „Stufenplanbeauftragten“. Dieser „überwacht“ das Arzneimittel vor und nach der Zulassungserteilung. Er sammelt und bewertet sämtliche Informationen, die die Sicherheit des Arzneimittels betreffen. Vor allem für kleinere Unternehmen ist die Implementierung einer solchen Stelle und der damit verbundenene Aufwand nur sehr schwer umsetzbar.
Wählen Sie für Ihr Unternehmen aus unserem breiten Dienstleistungsspektrum.
Es umfasst u. a. die Stellung folgender gesetzlich vorgeschriebener Personen nach AMG:
- Informationsbeauftragter (§ 74a AMG)
- Stufenplanbeauftragter (§ 63a AMG).
- Großhandelsbeauftragter (AMGrHdlBetrV)
Im Zuge der Globalisierung werden vor allem die Aspekte der Arzneimittelsicherheit noch mehr an Bedeutung gewinnen. Nutzen Sie für Ihre Firma die Erfahrungen der MIT Gesundheit GmbH in diesem Bereich. Wir übernehmen für Sie die Entwicklung eines individuellen Qualitätssicherungssystems.
Gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie anderen Behörden vertreten wir Ihre Interessen in allen Arzneimittelsicherheitsfragen. Eingehende Nebenwirkungsmeldungen werden von uns bearbeitet und innerhalb der Meldefristen an die betroffenen Stellen weitergeleitet. Auch die ab 2005 zur Pflicht werdende elektronische Einreichung von Nebenwirkungsmeldungen (§ 63b AMG) an die Behörden übernehmen wir für Sie.
Maßgeschneidert für Ihr Unternehmen und nur, wenn tatsächlich Aktivitäten erforderlich sind, werden wir für Sie tätig.