Nahrungsergänzungsmittel
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Verkehrsfähigkeit und den sicheren Vertrieb ihrer Nahrungsergänzungsmittel.
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Leistungsübersicht
Prüfen von Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Verkehrsfähigkeit
Übereinstimmung der informativen Texte mit der Health Claim Verordnung (EU-Verordnung 1924/2006)
Anmelden von Nahrungsergänzungsmitteln beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL)
Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln am Markt
Organisieren und Koordinieren von Lieferketten
Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems für Nahrungsergänzungsmittel
Übersetzung von informativen Texten in die deutsche Sprache sowie Erstellung von Pflichttexten
Produktpflege von Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel, kurz NEM, stellen in Deutschland einen stetig wachsenden Markt mit sicherer Zukunftsperspektive dar. Aufgrund des deutlich geringeren regulatorischen Aufwandes als bei bspw. bei Arzneimitteln, ist ein Markteintritt wesentlich einfacher möglich. Dennoch bedürfen ein Markteintritt und der sichere Vertrieb der Nahrungsergänzungsmittel viel Fachexpertise und Erfahrung.
Wir von der MIT Gesundheit GmbH unterstützen Sie bei allen Aufgaben rund um den sicheren Vertrieb ihrer Nahrungsergänzungsmittel. Dies gilt sowohl für die fachgerechte Prüfung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente bei den Behörden, wie auch für die Unterstützung bei dem Aufbau der Lieferkette. So suchen wir in enger Absprache mit ihnen die passenden Lieferanten und Hersteller sowie Logistiker und übernehmen auf ihren Wunsch hin die Kommunikation und Organisation.
Prüfung von gesundheitsbezogenen Aussagen auf Nahrungsergänzungsmitteln
Gesundheitsbezogene Angaben stellen eine Beziehung zwischen dem Nahrungsergänzungsmittel in Bezug auf dessen Inhaltsstoffe und einer gesundheitlichen Aussage dar. Dies kann beispielsweise die Aussage sein, dass Jod zu einem gesunden Stoffwechsel beiträgt oder Kreatin die körperliche Leistungsfähigkeit erhöht. Wir prüfen für Sie, ob die Angaben ihres Nahrungsergänzungsmittels mit den entsprechenden Vorschriften konform sind und ob die verwendeten Inhaltsstoffe sowie deren Gehalt zulässig sind. Ändern sich die Rechtslage zu Inhaltsstoffen und deren Gehalt erarbeiten wir mit ihnen Lösungen, um die Verkehrsfähigkeit ihres Nahrungsergänzungsmittel weiter zu gewährleisten.
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